Auslöser: Ein bestimmter Nachweis wird verlangt
Nutzen Sie diese Vertiefung, wenn ein Kunde, eine Beschaffungsvorgabe oder eine auf Ihren Betrieb anwendbare Berichtspflicht konkrete Angaben zur KI-Nutzung verlangt. Ergebnis: eine abgegrenzte Anforderung mit Datenquelle, Mess- oder Schätzweg, Verantwortlichem und Frist.
Beschaffung beziehungsweise Berichtswesen klären den Wortlaut mit der zuständigen Fachperson; IT liefert die technischen Angaben. Eine Mitarbeiterzahl allein genügt hier nicht, um eine gesetzliche Berichtspflicht festzustellen. Die aktuelle Anwendbarkeit gehört zur Fachprüfung in H3. Dieses Kapitel ist keine Rechts- oder Bilanzierungsprüfung.
Klärungsweg: Erst die verlangte Aussage festlegen
Halten Sie fest, wer für welchen Zeitraum welche Aussage benötigt. Geht es um eingesetzte Dienste, Stromverbrauch, Treibhausgasemissionen oder einen Vergleich? Welche Nachweise und Unsicherheiten akzeptiert der Empfänger? Welche Frist und welche vertragliche Bedeutung hat die Anforderung?
Fordern Sie vom Anbieter Daten an, die zum verwendeten Dienst und Zeitraum passen. Konzernweite Klimaziele belegen keinen Verbrauch Ihres konkreten Ablaufs. Eine Nutzungsabrechnung zeigt zunächst Nutzung oder Kosten; daraus folgt noch keine belastbare Umweltbilanz.
Die methodische Auswahl folgt dem Nachweiszweck: Software-, Produkt- und Unternehmensbilanz haben unterschiedliche Grenzen. Das GHG Protocol trennt Produkt- von Unternehmensbetrachtungen; ein Vergleich von Produkten benötigt zusätzliche passende Regeln. Die SCI-Spezifikation beschreibt Softwareemissionen je festgelegter funktionaler Einheit mit offengelegter Systemgrenze und Methode. Keine dieser Quellen entscheidet, welche Berichtspflicht Ihr Unternehmen trifft. Quellen und Geltungsgrenzen.
Messung und Schätzung auseinanderhalten
Für einen belastbaren Vergleich müssen Aufgabe, Zielqualität, Menge, Zeitraum und erfasste Komponenten zusammenpassen. Legen Sie fest, ob Suche, Speicherung, wiederholte Anfragen, Prüfablauf, Sicherung und anteilige Hardwareherstellung einbezogen sind. Kennzeichnen Sie fehlende Bestandteile. Messwerte, berechnete Werte und Anbieterangaben bleiben unterscheidbar.
Ein kürzerer Prompt, kleineres Modell oder lokaler Server ist allein kein Nachweis geringerer Umweltwirkung. Wenn mehr Versuche nötig werden oder zusätzliche Hardware hinzukommt, verändert sich der Vergleich. Prüfen Sie den gesamten erforderlichen Ablauf. Unbekannte Werte bleiben unbekannt; eine allgemeine Zahl „pro KI-Anfrage“ füllt diese Lücke nicht.
Ein konkretes Beispiel
Vollständig fiktiv. Ein Kunde des Projektfertigers fragt: „Welche KI-Dienste verwenden Sie für unsere Projektdokumentation, und können Sie deren Emissionen für vier Betriebswochen ausweisen?“ Die Vertragsverantwortliche prüft zunächst, ob dies eine Auftragsbedingung ist und welche Daten der Kunde tatsächlich benötigt.
IT kann für den geplanten Ablauf 40 interne Statusberichte, den vorgesehenen Dienst D-1 (erfundene Bezeichnung) und den beschriebenen Datenweg angeben. Für die tatsächlichen Emissionen dieses Dienstes liegt jedoch kein passender Nachweis vor. Der Nachhaltigkeitsbericht des Anbieters enthält nur Gesamtwerte des Konzerns.
Ungeeigneter Antwortentwurf: „Unsere 40 KI-Berichte sind klimaneutral, weil der Anbieter Klimaziele verfolgt.“ Die für das Berichtswesen zuständige Person weist ihn zurück: Der behauptete Zusammenhang ist nicht belegt.
Begrenzte Beispielantwort: „Vorgesehen ist Dienst D-1 für 40 interne Statusberichte im beschriebenen Zeitraum. Ein belastbarer Emissionswert für diesen Ablauf liegt nicht vor. Der verfügbare Anbieterbericht weist keine entsprechenden Dienst- und Nutzungswerte aus.“ Das ist ein Entwurf zur fachlichen Freigabe, keine hier versandte Kundenantwort.
Offene Aufgabe: IT beschafft nutzungsbezogene Nachweise. Die Vertragsverantwortliche klärt, ob der Kunde den eingeschränkten Nachweis akzeptiert. Ist ein belastbarer Emissionsnachweis verbindliche Voraussetzung, bleibt der betroffene Einsatz bis zur Klärung beziehungsweise Erfüllung ausgesetzt. Ein plausibler Ersatzwert schafft keine Freigabe.
Ergebnis und Rückkehr
Speichern Sie Anforderung, Geltungsbereich, Zeitraum, Methode, Quellen, fehlende Daten, zulässige Aussage, Zuständigkeit und Prüftermin. Die Fachperson bestätigt, was der Nachweis trägt. Offene oder unklare anwendbare Muss-Kriterien stoppen den betroffenen Einsatz; „nicht relevant“ wird begründet.
Die Annahme hinter zusätzlicher Messung ist ein konkreter Entscheidungs- oder Nachweisbedarf. Ein aufwendiger eigener Messaufbau wäre unzweckmäßig, wenn eine akzeptierte, passende Anbieterauskunft genügt. Umgekehrt lässt sich eine verbindliche Anforderung nicht mit dem Hinweis auf geringen internen Nutzen überspringen.
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